Ab Dezember 2017 wurde die sachgrundlose Befristung in der Stadt Forchheim faktisch abgeschafft. Dem vorausgegangen war eine Umorganisation in allen Abteilungen und bei den Kolleginnen und Kollegen mit dem klaren Ziel, Einarbeitungspläne und Einarbeitungsziele für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erstellen und kontinuierlich zu überprüfen.
Auf Basis dieser Zielvorgaben ist eine Bewertung während der Probezeit möglich und machbar. Die sachgrundlose Befristung kann und darf kein Ersatz für eine Probezeit oder eine Probezeitverlängerung sein.