Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein hatte am 18. März bereits in einem öffentlichen Appell um einen zeitlichen Aufschub bei der Durchführung der anstehenden Stichwahlen in Bayern geworben. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass am 16. März der landesweite Katastrophenfall durch den Bayerischen Ministerpräsidenten ausgerufen worden war. Ziel der Staatsregierung war und ist es, Sozialkontakte auf das nötigste Maß zu reduzieren und die eindringliche Bitte Arbeiten, da wo möglich und sinnvoll, auf Home-Office umzustellen. Daraufhin wurde bereits mit Wirkung zum 17. März die Stadtverwaltung Forchheim für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen. Seither ist die Stadtverwaltung im "Home Government" und Bürger*innen können jederzeit zur Stadtverwaltung über Telefon oder die zentrale E-Mail-Adresse buergeranfrage@forchheim.de Kontakt aufnehmen. Davon wird auch rege Gebrauch gemacht, denn in der aktuellen Situation haben die Menschen viele Fragen und Sorgen. Diese nehmen die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister persönlich entgegen und unterstützen nach Kräften. Dieser Kanal steht jederzeit, auch am Wochenende und in den Abendstunden, offen. Alle Informationen werden auf der Sonder-Seite der Stadt Forchheim veröffentlicht: https://www.forchheim.de/corona-pandemie.
Eine Empfehlung zur Schließung der Verwaltungen im Landkreis Forchheim wurde durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde des Landkreises noch am Vormittag des 18. März selbst ausgesprochen. Umso erstaunlicher, dass Stadtratsmitglied Karl-Heinz Fleckenstein (CSU) selbst noch am Nachmittag des 20. März in einem offenen Brief Oberbürgermeister Dr. Kirschstein dazu unmissverständlich aufforderte, die Schließung der Verwaltung für den Parteiverkehr mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Zur besseren Einordnung: gut zwei Stunden zuvor wurden durch den Ministerpräsidenten bayernweit geltende grundsätzliche Ausgangsbeschränkungen angekündigt.
Um es noch einmal klarzumachen: die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) schreitet voran. Es geht darum, die Ausbreitung zur verlangsamen. Dazu wurden bereits am 13. März durch die Staatsregierung weitreichende Maßnahmen eingeleitet, die am 16. März und 20. März weiter verstärkt worden sind. Alle diese Maßnahmen, die durch die Staatsregierung erlassen worden sind, sind richtig, notwendig und wichtig. Die Stadt Forchheim und Oberbürgermeister Dr. Kirschstein stehen vollumfänglich hinter diesen Maßnahmen und haben diese auf dem Gebiet der Stadt Forchheim umgehend vollständig umgesetzt. Diese Krisensituation ist nur gemeinsam zu lösen. Oberbürgermeister Dr. Kirschstein bittet die Bevölkerung, die Maßnahmen der Staatsregierung zu beachten.
Inmitten dieser kritischen Zeit der Corona-Pandemie, die Bayern in ganz besonderer Weise getroffen hat, finden die turnusgemäßen Kommunalwahlen statt. Am 15. März hatten die Bürger*innen gewählt. In vielen Kommunen sind in der Folge für den 29. März Stichwahlen angesetzt. Auch hier ist die Entscheidung der Staatsregierung richtig und notwendig, diese Stichwahl erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland als reine Briefwahl durchführen zu lassen. Diese Maßnahme wurde bereits am 13. März, also noch vor der Kommunalwahl, angekündigt. Die Konstellation der Kandidaturen um das Amt des/der Oberbürgermeister*in der Stadt Forchheim ließen eine Stichwahl mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten. Deshalb hatte der Wahlleiter der Stadt Forchheim noch am 13. März im Einvernehmen mit Oberbürgermeister Dr. Kirschstein bereits 25.000 Wahlunterlagen beim Verlag bestellt. Ab Montag 15. März wurden die Unterlagen (Stimmzettel, Wahlschein, Informationsschreiben, roter Rückumschlag und Umschlag) gedruckt und durch städtische Mitarbeiter selbst beim Verlag abgeholt um Lieferzeiten zu minimieren. Seit 19. März (Donnerstag) Mittag waren alle Unterlagen im Haus und wurden in einem bis dato einmaligen Kraftakt der gesamten Verwaltungsbediensteten für den Versand vorbereitet. Nach und nach waren fertiggestellte Wahlunterlagen in den Versand gegangen, weshalb auch die Zustellzeiten bei den Wahlberechtigten abweichen können. Durch diesen zeitversetzten Versand kann auch z.B. für Wahlberechtige innerhalb eines Hausstandes eine zeitversetzte Zustellung erfolgen. Falls also Ihr Lebenspartner oder die Nachbarn schon Wahlunterlagen haben, Sie aber noch nicht, dann bittet die Stadtverwaltung hier noch um ein wenig Geduld. Sollten Sie jedoch bis Donnerstag, 26. März, noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, bittet das Wahlamt um Kontaktaufnahme (https://www.forchheim.de/news/2020/03/20/hinweise-des-wahlamtes-fuer-die-oberbuergermeister-stichwahl-am-sonntag-den-29032020). Erfreulicherweise wurden bereits am Samstag, 21. März, die ersten Wahlunterlagen zugestellt. Das lässt hoffen, dass in Kürze alle Wahlunterlagen die Bürger*innen erreichen werden.
Die von Oberbürgermeister Dr. Kirschstein am 18. März geäußerten grundsätzlichen Befürchtungen waren offensichtlich durchaus berechtigt: Wie sich nun herausgestellt hat, gibt es Kommunen im Landkreis Forchheim, denen am 21. März immer noch rund 50 Prozent der Wahlunterlagen fehlen, die deshalb nicht für den Versand vorbereitet werden können.
Anders in Forchheim: seit Freitag, 20. März, ca. 11:30 Uhr, ist der Versand der Wahlunterlagen komplett abgeschlossen. Alle fast 25.000 Wahlbriefe wurden verschickt.
In seinem Vorschlag zur Verschiebung der Stichwahl hatte Oberbürgermeisters Dr. Kirschstein deshalb angeregt, im Sinne der Demokratie eine verlängerte Abgabefrist zu erreichen. Statt bis zum 29. März hätten die Bürger*innen bis zum 5. April die Wahlbriefe zurücksenden oder im Briefkasten der Stadt Forchheim, Sattlertorstr. 5, einwerfen können. Bereits bei allen üblichen Wahlen (d.h. ohne Katastrophenfall und ohne Ausgangsbeschränkungen) erreichen rund 50 bis 70 Wahlbriefe das städtische Wahlamt zu spät – d.h. diese sind alle ungültig. Es bleibt daher jetzt nur zu hoffen, dass die Zahl der verspäteten und damit ungültigen Wahlbriefe nicht deutlich höher als sonst sein mögen.
Deshalb verweist das Wahlamt der Stadt Forchheim auf die geltende Ausnahmeregelung zu den Ausgangsbeschränkungen: ausdrücklich ist die "Abgabe von Briefwahlunterlagen" erlaubt. Oberbürgermeister Dr. Kirschstein bittet darum, von dieser Ausnahme Gebrauch zu machen. So können die Wahlberechtigten selbst sicherzustellen, dass ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Der städtische Briefkasten am Wahlamt, Sattlertorstr. 5, wird deshalb ab Montag, 23. März, jeweils stündlich geleert. Wahlleiter, Wahlamt und Oberbürgermeister Dr. Kirschstein hatten am Nachmittag des Donnerstag, 19. März, nach vorheriger Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes, gemeinsam festgelegt, dass die Auszählung der Wahlbriefe nicht am Abend des 29. März erfolgen wird, sondern erst um 8:00 Uhr des 30. März beginnt. Die Auszählung erfolgt dabei ausschließlich durch städtische Bedienstete. Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen, die noch am 15./16. März im Dienst waren, wurden entsprechend benachrichtigt.
All dies dient zum Schutz der Menschen. Es geht darum, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen (Stichwort: social distancing). Eine gemeinsame Auszählung, wie am 15./16. März mit 340 Wahlhelfer*innen kann nicht im Sinne der Staatsregierung sein. Deshalb wurden 15 neue Stimmbezirke gebildet, die in genügend großen Räumen der Stadtverwaltung Forchheim untergebracht werden. So kann der erforderliche Abstand von 1,5 Metern und genügend Belüftung sichergestellt werden. Ein verpflichtendes Mithelfen von ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen, die womöglich noch zu einer Risikogruppe gehören, kann daher nicht zielführend sein und ist zwingend auszuschließen. Dafür hat Oberbürgermeister Dr. Kirschstein gesorgt. Darüber hinaus gilt: die Zählenden eines Stimmbezirkes (4-5 Personen) sind bereits jetzt schon Kolleg*innen in einem Amt. Selbstverständlich sind die Beamt*innen und Beschäftigen der Stadt Forchheim zur Neutralität verpflichtet. So werden selbstverständlich auch bei der Stimmenauszählung demokratische Grundwerte sichergestellt. D.h. konkret, in den jeweiligen Personenkreisen gab es bisher schon Kontakte untereinander. Eine weitere Durchmischung der Menschen und damit unweigerliche Erhöhung der Sozialkontakte wird so vermieden. Es ist derzeit weiterhin extrem wichtig, dass eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus zwingend zu verhindern ist.
Selbstverständlich sind demokratische Wahlen öffentlich und werden selbstverständlich auch öffentlich ausgezählt. Die Adressen der Zählräume sind bekannt gegeben worden (https://www.forchheim.de/news/2020/03/20/bekanntmachung-zur-stichwahl-des-oberbuergermeisters-in-der-stadt-forchheim-am-29-maerz-2020). Das Wahlamt bittet aber auch darum, dass sich in den Zählräumen nicht zu viele Personen gleichzeitig aufhalten. Die Allgemeinverfügung der Staatsregierung für grundsätzliche Ausgangsbeschränkungen bestehen weiterhin; die Durchführung einer Wahl und damit auch die Auszählung bilden eine Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen. Jede Person, die gerne die Auszählung beobachten möchte, sei darum gebeten, sich selbst kritisch zu fragen, ob sie vielleicht zu einer Risikogruppe gehört.
Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein stellt klar: "Den Bürger*innen der Stadt Forchheim kann ich versichern, dass vor den teils gravierenden aber notwendigen Maßnahmen der Staatsregierung, diese Oberbürgermeister-Stichwahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die demokratischen Grundrechte sind zu jedem Zeitpunkt vollständig gesichert. Gleichzeitig hat für mich die Gesundheit der Forchheimer*innen und meiner Mitarbeiter*innen höchste Priorität. Alle Entscheidungen, die von der Stadt Forchheim und mir in dieser Krisenzeit getroffen werden, werden zum Wohle der Menschen getroffen. Die anstehende Stichwahl ist für mich persönlich in diesen kritischen Tagen nebensächlich. Mir liegt die Gesundheit der Menschen am Herzen. Hierfür will ich alles Notwendige unternehmen. Bitte bleiben Sie gesund!"